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Forschungsstipendium der ÖKG
Fristen für Preise & Ausschreibungen
von: 15.03.2012 bis: 15.03.2012
von: 15.09.2012 bis: 15.09.2012
Ort:
Österreichische Kardiologische Gesellschaft
www.atcardio.at/de/service/forschungsstipendien/
Das Stipendium kann prinzipiell projekt- oder personenbezogen vergeben werden und dient ausschließlich der wissenschaftlichen Forschung. Kurse zur Erlernung wissenschaftlich-experimenteller Methoden oder Kurse für klinische Fort- und Weiterbildung werden ausdrücklich nicht gefördert.
1. Zweck:
1.1 Projektbezogenes Stipendium:
1.1.1. Förderung der Entwicklung der Kardiologie in Österreich. Die Vergabe erfolgt nur an Institutionen in Österreich.
1.2. Personenbezogenes Stipendium
1.2.1. Förderung der Entwicklung der Kardiologie im Land, aus dem der Stipendiat (die Stipendiatin) entsandt wurde.
1.2.2. Nutzen für die österreichische kardiologische Forschung, in dem ein qualifizierter Forscher an einer österreichischen Institution wissenschaftlich tätig ist.
1.2.3. Schaffung langfistiger Verbindungen zu kardiologischen Abteilungen und Gesellschaften anderer Länder
2. Finanzierungsvolumen
2.1. Projektbezogenes Stipendium
2.1.1. Maximal € 18,168.21
2.2. Personenbezogenes Stipendium
2.2.1. Maximal € 1,452.46 brutto
2.2.2. Die Bewertung erfolgt nach dem jeweiligen Ausbildungsstand und den Lebenserhaltungskosten des Stipendiaten (der Stipendiatin). Eine ungefähre Berechnung ergibt für Studenten ohne Qualifikation (10 Stunden Werkvertrag/Woche) ca € 290.69 / Monat, für Studenten mit Wissenschaftserfahrung, post docs und Ärzt in Ausbildung ca. € 726.73 / Monat und für ausgebildete Ärzte, Biochemiker, Biologen den Höchstbetrag.
3. Zeitrahmen
3.1. Projektbezogenes Stipendium
3.1.1. 12 Monate bis 24 Monate
3.2. Personenbezogenes Stipendium
3.2.1. 6 Monate bis 12 Monate (Verlängerung auf maximal 24 Monate nach Vorlage eines Zwischenberichtes ist möglich). Eine Verlängerung über 24 Monate hinaus ist nicht gestattet.
4. Allgemeine Voraussetzungen
4.1. Einreichung eines detaillierten Forschungsplanes durch den Projektleiter
4.2. Einreichung eines voraussichtlichen Gesamtbudgets für das Forschungsvorhaben (Personalkosten, Materialkosten; die Anschaffung von Laborgeräten wird nicht gefördert)
4.3. Bestätigung der Absicherung des Forschungsvorhabens durch genehmigte weitere Drittmittel (wenn das Gesamtforschungsvolumen den Förderungsbetrag übersteigt)
4.4. Vorlage eines genauen Abschlußberichtes über die durchgeführten Forschungsergebnisse und Angabe allfälliger Publikationen
4.5. Nennung des Forschungsstipendiums auf allfälligen Publikationen
4.6. Bereitschaft zur Präsentation der Forschungsergebnisse anlässlich der Jahrestagung der ÖKG (als Poster oder Vortrag je nach Entscheidung des Vorstandes)
5. Spezifische Voraussetzungen
5.1. Projektbezogenes Stipendium
5.1.1. Ort der Forschungsarbeit muß eine österreichische Institution sein. Die Foschungsarbeit für das eingereichte Projekt muß Großteils in Österreich durchgeführt werden
5.2. Personenbezogenes Stipendium
5.2.1. Das Stipendium kann an Österreicher für Forschungsvorhaben im In- und Ausland und für Ausländer mit entsprechender Qualifikation in Österreich vergeben werden
5.2.2. Eine prinzipielle Altersgrenze wird nicht festgelegt. Allerdings werden Ansuchen für Personen unter 40 Jahren bevorzugt behandelt
5.2.3. Nachweis der bisherigen Forschungstätigkeit
5.2.4. Empfehlungsschreiben
5.2.5. Zusage der in- oder ausländischen Institution
5.2.6. Sicherung der Arbeitserlaubnis vor Antritt des Stipendiums
6. Auswahlkriterien und Zuteilung
6.1. Die Stipendien-Ansuchen werden an je 2 unabhängige (davon 1 ausländischer) Gutachter geschickt.
6.2. Die Bewertung erfolgt nach einem Punkte-Score, welches folgende Beurteilungskriterien beinhaltet: Neuheitsgrad, Methodik, Finanzierungsvolumen, Zeitvorgabe, Wichtigkeitsgrad (hoch - mittel - gering)
6.3. Der Vorstand der ÖKG beschließt im Rahmen der Vorstandsstizung bei der Jahrestagung der ÖKG anhand der vorliegenden Bewertungen, welche Stipendienansuchen bewilligt werden
6.4. Die Stipendiaten werden bei der Generalversammlung öffentlich bekanntgegeben
Ansuchen müssen an den Sekretär der ÖKG, Herrn Prim. Univ. Prof. Dr. Franz Weidinger, Krankenanstalt Rudolfstiftung, 2. Medizinische Abteilung
A-1030 Wien, Juchgasse 25 in dreifacher Ausfertigung geschickt werden.
Einreichungsfrist ist jeweils der 15. März und der 15. September !




